Wer kann im Auftrag der KESB ein Kind unterstützen und schützen?
Beistände, Beiständinnen und Vormunde, Vormundinnen haben einen Auftrag von der KESB. Diesem Auftrag sagt man auch Mandat. Den Personen, die einen Auftrag von der KESB haben, sagt man Mandatspersonen.
Wer kann Mandatsperson werden?
Die KESB muss abklären, wer die Aufgabe als Mandatsperson übernehmen kann. Mandatsperson zu sein, ist nicht einfach. Deshalb sind Mandatspersonen für Kinder meistens Personen mit einer Ausbildung wie zum Beispiel Sozialarbeiter oder Sozialarbeiterinnen.
Wie ist die Zusammenarbeit von Mandatspersonen, KESB, Eltern und Kind?
Die Aufgaben der Mandatsperson sind klar begrenzt. Die KESB gibt der Mandatsperson diese Aufgaben. Die Aufgaben der Mandatsperson sind im Entscheid genau beschrieben.
Die Mandatsperson darf nicht selbständig etwas entscheiden, das nicht zu ihren Aufgaben gehört. Die Mandatsperson darf zum Beispiel nicht bestimmen, wo das Kind wohnt. Dies bestimmen die Eltern, wenn sie das Recht auf Aufenthalts-Bestimmung haben. Wenn die Eltern dieses Recht nicht mehr haben, bestimmt die KESB, wo das Kind wohnt.
Mandatspersonen tragen für ihre Arbeit die Verantwortung. Es kann sein, dass eine Mandatsperson ihre Aufgaben nicht oder nicht richtig erfüllt. Dann können Eltern und Kinder sich bei der KESB beschweren.
Die Mandatsperson sucht immer nach Lösungen, die für das Kind und für die Eltern passen. Meistens gibt es gute Lösungen, wenn Mandatsperson, Eltern und Kind zusammenarbeiten.
Es kann aber sein, dass für das Kind eine Lösung nötig und wichtig ist, die den Eltern oder dem Kind nicht passt. Dann muss die Mandatsperson diese Lösung trotzdem wählen oder der KESB vorschlagen.
Für die Zusammenarbeit von Mandatsperson, Eltern und Kind braucht es Vertrauen. Vielleicht ist das Vertrauen aber weg oder kommt nicht zustande. Dann ist eine Zusammenarbeit sehr schwierig. Ein Wechsel der Mandatsperson kann vielleicht eine Verbesserung bringen. Für einen Wechsel der Mandats-person muss sich die betroffene Person bei der KESB melden und angeben, weshalb sie diesen Wechsel will.
Die KESB beaufsichtigt Mandatspersonen in ihrer Tätigkeit. Mindestens alle zwei Jahre müssen Mandatspersonen einen Bericht über die Situation des Kindes an die KESB schreiben. Die KESB prüft dann, ob die Unterstützung der Mandatsperson für die Situation der Eltern und des Kindes noch immer passt.
Mandatspersonen wissen viel über die Situation eines Kindes und einer Familie. Mandatspersonen müssen diese Informationen für sich behalten. Das steht so im Gesetz. Mandatspersonen stehen wie die KESB unter Schweigepflicht. Die Mandatspersonen dürfen aber der KESB Informationen weiterleiten. Mandatspersonen dürfen auch jemand anderem etwas über das Kind mitteilen, wenn es für den Schutz des Kindes wichtig ist, zum Beispiel dem Kinderarzt oder der Kinderärztin.