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Der Erwachsenenschutz

Was ist Erwachsenenschutz?

Erwachsene erledigen die Dinge im Leben normalerweise selber. Wenn sie wichtige Angelegenheiten nicht mehr alleine erledigen oder entscheiden können, kann es sein, dass es Gefahren und Probleme für sie gibt.

Zum Beispiel:

  • Wenn sie nicht für ihre Gesundheit sorgen können (beim Essen, bei der Hygiene, bei Krankheiten).
  • Wenn sie ihre Geld-Angelegenheiten nicht selber regeln können.
  • Wenn sie Verträge abschliessen und nicht abschätzen können, welche Folgen das hat.

Die Betroffenen benötigen Unterstützung und Schutz, damit sie keine Nachteile erleiden. Das nennt man Erwachsenenschutz.

Unterstützung heisst zum Beispiel: Jemand erledigt die Geld-Angelegen heiten für die betroffene Person. Jemand zahlt zum Beispiel die Rechnungen für die betroffene Person ein.

Schutz heisst zum Beispiel: Die betroffene Person wird davor geschützt, dass sie Dinge tut oder entscheidet, die ihr gesundheitlich oder finanziell schaden. Zum Beispiel wenn die betroffene Person vergisst, wichtige Medikamente zu nehmen.

Im Gesetz steht: Eine Person, die wichtige Angelegenheiten nicht alleine erledigen oder entscheiden kann, hat ein Recht auf Unter stützung und Schutz, wenn sie das braucht. Das Gesetz heisst Erwachsenen schutz-Recht.

Wer kümmert sich um den Erwachsenenschutz?

Die Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörde kümmert sich um den Erwachsenenschutz.
Die Abkürzung für die Kindes- und ErwachsenenSchutz-Behörde ist KESB.

Die KESB ist eine unabhängige Behörde.

Die KESB muss abklären, ob Unterstützung und Schutz nötig sind.
Die KESB muss auch abklären, welche Unterstützung und welchen Schutz eine Person braucht.

Die KESB muss sich an das Gesetz halten. Sie muss sich an das Erwachsenen schutz-Recht halten.

Das Erwachsenenschutz-Recht

Im Erwachsenenschutz-Recht steht:

  • In welchen Situationen die KESB jemandem Unterstützung und Schutz geben muss.
  • Welche Arten von Schutz und Unterstützung es gibt.
  • Wie das Verfahren ist. Das Wort «Verfahren» ist ein Fach-Wort. Es bedeutet Ablauf oder Vorgehen. Das Gesetz regelt, wie die KESB vorgehen muss, wenn ihr ein Fall gemeldet wird.
  • Welche Rechte und Pflichten die Betroffenen im Verfahren haben.

Im Erwachsenenschutz-Recht gibt es 4 wichtige Regeln. Die KESB muss diese Regeln einhalten.

  1. Es ist wichtig, dass die Betroffenen ihr Leben so selbständig wie möglich weiterführen können.
  2. Zuerst schaut die KESB, können Personen im privaten Umfeld helfen, zum Beispiel Verwandte, Bekannte. Die KESB schaut auch, können Betroffene selber Hilfe suchen, zum Beispiel bei der Spitex, bei einer Beratungsstelle. Wenn keine andere Person oder Stelle helfen kann, muss die KESB eine Person bestimmen, die hilft.
  3. Die Art von Unterstützung und von Schutz muss zu den Betroffenen passen.
  4. Die Meinung der Betroffenen ist wichtig. Die KESB muss ihnen zuhören.

Die Betroffenen können nicht alleine entscheiden, ob sie Unterstützung bekommen. Sie können auch nicht alleine entscheiden, welche Unterstützung und welchen Schutz sie bekommen.

Es kann sein, dass die KESB die Situation anders als die Betroffenen einschätzt. Und anders entscheidet als die Betroffenen es sich wünschen.

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