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Kosten des Verfahrens bei der KESB im Kanton Zürich

Was sagt das Gesetz im Kanton Zürich zu den Kosten im Kindesschutz?

Das Gesetz im Kanton Zürich sagt:

  • Die Verfahren bei der KESB kosten etwas.
  • Die Kosten haben damit zu tun, wie schwierig das Verfahren ist.
  • Es kann Kosten für Arztberichte und ähnliche Dinge geben.
  • Die Eltern müssen diese Kosten übernehmen, wenn sie genug Einkommen oder Vermögen haben.
  • Die KESB kann auf diese Kosten verzichten.

Kostenloses Verfahren, kostenlose Vertretung durch einen Anwalt oder eine Anwältin

Es ist möglich, dass die Eltern nicht genug Geld haben, um die Kosten der KESB zu bezahlen. Sie können dann beantragen, dass sie keine Kosten übernehmen müssen.

Vielleicht ist ein Verfahren besonders schwierig. Die Eltern und/ oder das Kind brauchen Unterstützung. Zum Beispiel weil sie das Gesetz nicht gut kennen. Dann können sie sich von einem Anwalt oder einer Anwältin unterstützen lassen.
Wenn die Eltern nicht viel Geld haben, können sie beantragen, dass der Anwalt oder die Anwältin nichts kostet.

Kosten für die Beistandschaft

Eine Beistandschaft, die von einem Kinder- und Jugendhilfe-zentrum geführt wird, kostet nichts.

Im Gesetz gibt es eine Ausnahme: Wenn ein Kind ein grosses Vermögen hat. Dann können davon der Lohn und die Auslagen des Beistands oder der Beiständin bezahlt werden. Auslagen sind zum Beispiel Fahrkosten, um das Kind und die Familie zu besuchen.

Kosten für andere Kindesschutz-Massnahmen

Die Eltern haben eine Unterhalts-Pflicht für das Kind. Das heisst:
Sie bezahlen zum Beispiel für das Essen, für die Kleider, für die Ausbildung.

Wenn die KESB für das Kind eine Kindesschutz-Massnahme anordnet, übernimmt aber meistens der Kanton die Kosten. Zum Beispiel die Kosten für eine Familienbegleitung oder für eine Beratung oder für die Unterbringung des Kindes an einem anderen Ort.

Wenn das Kind an einem anderen Ort untergebracht werden muss, bleibt die Unterhalts-Pflicht der Eltern bestehen. Das heisst zum Beispiel: Die Eltern müssen für das Kind einen Beitrag an Essen, Kleider oder Freizeit bezahlen. Wenn die Eltern diese Kosten nicht übernehmen können, dann ist es für sie möglich, bei ihrer Gemeinde einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen.

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