Wie kann man sich gegen den Entscheid wehren?
Wenn die Eltern oder das Kind oder eine nahestehende Person mit dem Entscheid der KESB nicht einverstanden sind, dann können sie Beschwerde machen.
Nahestehende Person heisst, die Person ist eine wichtige Person für das Kind.
Für die Beschwerde schreibt man dem Gericht einen Brief. Man kann den Brief auch von jemand anderem schreiben lassen. Zum Beispiel von einer Vertrauens-Person oder einem Anwalt, einer Anwältin. Man muss diesen Brief selbst unterschreiben oder der Person, die ihn schreibt, eine Vollmacht geben.
In der Beschwerde schreibt man, warum man nicht einverstanden ist und was man anders möchte.
Der Brief muss in einer bestimmten Zeit abgeschickt werden. Im Entscheid steht, wie lange man Zeit hat, um den Brief abzuschicken. Meistens 30 Tage, manchmal aber nur 10 Tage. Man sagt dem: Frist. Die genaue Frist und die Adresse des Gerichts steht im Entscheid.
Nach einer Beschwerde muss der Entscheid vom Gericht nochmals überprüft werden. Das Gericht entscheidet entweder, der Entscheid der KESB ist richtig und bleibt bestehen.
Oder das Gericht ändert den Entscheid. Oder das Gericht hebt den Entscheid auf.