Kontrolle und Kosten der Beistandschaft
Wie wird der Beistand oder die Beiständin kontrolliert?
Im Entscheid der KESB steht, welche Aufgaben der Beistand oder die Beiständin hat. Ein Beistand oder eine Beiständin muss sich an diese Aufgaben halten.
Der Beistand oder die Beiständin muss zum Wohl der Betroffenen entscheiden und handeln. Immer wenn es geht, sollen die Anliegen der Betroffenen berücksichtigt werden.
Der Beistand oder die Beiständin wird von der KESB kontrolliert. So kann die KESB sehen, ob der Beistand oder die Beiständin die Aufgabe richtig erfüllt.
Der Beistand oder die Beiständin muss darum mindestens alle 2 Jahre einen Bericht schreiben und eine Abrechnung machen. Die KESB prüft dann diesen Bericht und die Abrechnung.
Die Betroffenen können sich bei der KESB melden, wenn sie denken, dass der Beistand oder die Beiständin die Aufgabe nicht richtig erfüllt. Auch eine Vertrauens-Person kann diese Meldung machen.
Kosten für die Beistandschaft
Beistände und Beiständinnen erhalten für ihre Arbeit eine Entschädigung. Wenn genug Geld da ist, wird diese Entschädigung aus dem Geld der Person bezahlt, die Hilfe bekommt.
Wenn die betroffene Person nicht genug Geld für den eigenen Lebensunterhalt hat, muss sie die Entschädigung des Beistands oder der Beiständin nicht selbst zahlen. Das macht in solchen Fällen die Wohngemeinde.