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Der Kindesschutz

Was ist Kindesschutz?

Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, sicher aufzuwachsen und sich gut entwickeln zu können. Kinder und Jugendliche können aber noch nicht alleine für sich sorgen.
Die Eltern haben die Aufgabe und die Pflicht, für ihr Kind zu sorgen. Die Eltern müssen ihr Kind erziehen und ihm helfen, sich gut zu entwickeln.

Es kann sein, dass die Eltern ihre Aufgabe und ihre Pflicht nicht erfüllen und nicht genug gut für das Kind sorgen können. Dann muss jemand anderes das Kind schützen und für das Kind sorgen. Wenn das niemand aus der Familie oder aus dem Umfeld des Kindes übernehmen kann, ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde dafür zuständig.

Die Abkürzung für Kindes- und ErwachsenenSchutz-Behörde ist KESB. Bei der KESB arbeiten hauptsächlich Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sowie Juristen und Juristinnen. Auch andere Fachpersonen wie Psychologen und Psychologinnen arbeiten dort. Diese Personen haben eine Ausbildung, um zu prüfen, ob es dem Kind gut geht.

Kindesschutz bedeutet, dass

  • das Kind vor Gefahren und Schaden geschützt wird,
  • das Kind gut aufwachsen und sich gut entwickeln kann,
  • das Kind unterstützt wird.

Kindesschutz bedeutet auch, dass

  • Eltern und die Familie Unterstützung bekommen, damit sie besser für das Kind sorgen können.

Beim Kindesschutz geht es immer darum, das Kind zu schützen.

Es geht nicht darum, die Eltern zu strafen.

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Diese Broschüre erklärt:

  • Was sind wichtige Begriffe im Kindesschutz?
  • Wer sorgt für den Kindesschutz?
  • Was macht die KESB?
  • An welche Regeln muss sich die KESB halten?
  • Was sind die Rechte von Eltern und Kind im Verfahren?
  • Welche Kindesschutz-Massnahmen gibt es?
  • Wer kann im Auftrag der KESB ein Kind unterstützen und schützen?
  • Was kostet es, wenn die KESB etwas macht?

In dieser Broschüre geht es um Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Für sie wird das Wort «Kind» gebraucht. Für Vater und Mutter zusammen wird in dieser Broschüre das Wort «Eltern» gebraucht

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Was sind wichtige Wörter im Kindesschutz?

Im Kindesschutz gibt es ein paar sehr wichtige Wörter. Diese Wörter kommen auch in Gesetzen zum Kindesschutz vor.
Diese Wörter werden hier erklärt.

Das «Kindeswohl»

Kindeswohl meint, dass es einem Kind gut geht und dass das Kind sich wohl fühlt. Das Kind bekommt alles, was es braucht für seine Entwicklung. Alle Grundbedürfnisse des Kindes werden erfüllt. Das heisst:

  • Das Kind hat alles, was es zum Leben braucht.
  • Das Kind wird geschützt vor Gefahren und Schäden.

Grundbedürfnisse sind lebenswichtige Bedürfnisse. Das Kind kann nur dann gut und gesund aufwachsen, wenn diese Grundbedürfnisse erfüllt werden. Es gibt körperliche, geistige, emotionale und soziale Grundbedürfnisse.

Die körperlichen Grundbedürfnisse müssen erfüllt sein, damit das Kind möglichst gesund bleibt. Das heisst zum Beispiel:

  • Das Kind bekommt genug zu essen und zu trinken.
  • Das Kind bekommt Kleider.
  • Das Kind hat ein Zuhause.
  • Das Kind bekommt medizinische Versorgung, wenn das Kind krank ist oder eine Behinderung hat.
  • Das Kind wird gepflegt und vor Verletzungen und Krankheiten geschützt.

Die geistigen Grundbedürfnisse müssen erfüllt sein, damit das Kind seine Fähigkeiten weiter entwickeln kann. Das heisst zum Beispiel:

  • Das Kind kann in die Schule gehen.
  • Das Kind bekommt die Möglichkeit, neue Dinge zu lernen.
  • Das Kind kann eine Ausbildung oder eine Lehre machen.

Die emotionalen und sozialen Grundbedürfnisse müssen erfüllt sein, damit sich das Kind wohl fühlt. Das heisst zum Beispiel:

  • Das Kind bekommt Liebe.
  • Das Kind hat Menschen, die immer für das Kind da sind. Das Kind kann sich auf diese Menschen verlassen.
  • Das Kind hat Kontakt mit anderen Kindern und Erwachsenen innerhalb und ausserhalb der Familie.
  • Das Kind hat Kontakt mit seinem Vater und mit seiner Mutter.

Jedes Kind ist anders.
Jedes Kind braucht etwas Anderes, damit es ihm gut geht. Bei jedem Kind muss man schauen, wie man gut für sein Kindeswohl sorgen kann.

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Für das Kindeswohl sind zuallererst die Eltern verantwortlich.
Wenn die Eltern nicht für das Kindeswohl sorgen können und wenn auch niemand anderes das tut, dann muss die KESB für das Kindeswohl sorgen.

Das Kindeswohl ist das Wichtigste im Kindesschutz. Das Kindeswohl ist das Ziel für die Eltern.
Das Kindeswohl ist das Ziel für die KESB.

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Die «elterliche Sorge»

Die Eltern haben das Recht und die Pflicht für das Kind zu sorgen, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Man sagt dem: Die Eltern haben die elterliche Sorge.

Meistens haben Mutter und Vater zusammen die elterliche Sorge. Man sagt dem: gemeinsame elterliche Sorge. Es kann aber auch sein, dass nur die Mutter oder nur der Vater die elterliche Sorge hat.

Die elterliche Sorge haben, bedeutet: Die Eltern

  • sind verantwortlich dafür, dass das Kind gut aufwachsen kann.
  • sind verantwortlich dafür, dass sich das Kind gut entwickeln kann.
  • müssen schauen, dass die Grundbedürfnisse des Kindes erfüllt sind.
  • treffen wichtige Entscheidungen für das Kind, wenn das nötig ist. Man sagt dem auch: Die Eltern haben die gesetzliche Vertretung für das Kind.
  • sind für andere Personen wichtig, wenn es um das Kind geht, zum Beispiel für den Lehrer oder die Lehrerin.

Zum Beispiel müssen die Eltern

  • dafür sorgen, dass das Kind in die Schule geht.
  • dafür sorgen, dass das Kind eine medizinische Behandlung bekommt, wenn es krank ist.
  • entscheiden, wo das Kind wohnt.
  • entscheiden, ob das Kind eine Religion hat.
  • sich um das Vermögen des Kindes kümmern.

Bei der elterlichen Sorge geht es darum, dass die Eltern für das Kindeswohl sorgen und dafür alles Nötige tun.

Das Ziel der Eltern muss sein, dass das Kind als erwachsene Person ein selbständiges Leben führen kann.

Je besser das Kind eine Situation einschätzen kann, desto mehr darf es auch seine Meinung sagen. Das heisst, es kann mitbestimmen.

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Die «Kindeswohl-Gefährdung»

Normalerweise sorgen die Eltern für das Kindeswohl. Die Eltern wollen, dass es dem Kind gut geht.

Kindeswohl-Gefährdung bedeutet, dass

  • nicht genug für die Grundbedürfnisse des Kindes gesorgt ist,
    und
  • die Gefahr besteht, dass sich das Kind nicht gut entwickeln kann.

Es gibt viele Gründe, warum das Kindeswohl gefährdet sein kann. Oft führen verschiedene Probleme zusammen dazu, dass die Eltern überfordert sind. Die Probleme sind bei allen Familien anders.

Die Probleme können bei den Eltern sein. Zum Beispiel:

  • Der Vater oder die Mutter ist körperlich oder psychisch krank.
  • Die Eltern sprechen die Sprache schlecht und verstehen wichtige Sachen nicht, die das Kind betreffen.
  • Das Kind ist krank und bekommt nicht die nötige medizinische Behandlung.
  • Die Eltern haben Streit, und es kommt zu Gewalt.
  • Die Eltern sind getrennt und streiten, bei wem das Kind wohnt.
  • Der Vater oder die Mutter hat Suchtprobleme.

Die Probleme können beim Kind sein. Zum Beispiel:

  • Das Kind hat Probleme in der Schule.
  • Das Kind hat Schwierigkeiten in der Pubertät.
  • Das Kind hat eine Krankheit oder eine Behinderung.
  • Das Kind hat Suchtprobleme.

Die Probleme können im Umfeld des Kindes sein. Zum Beispiel:

  • Die besten Freunde und Freundinnen des Kindes haben Suchtprobleme.
  • Das Kind ist in einer Bande, die stiehlt.
  • Das Kind wird sexuell missbraucht.

Wer sorgt für den Kindesschutz?

Manchmal brauchen die Eltern Unterstützung, damit sie gut für das Kind sorgen können. Es kann zum Beispiel sein, dass die Eltern Unterstützung von Verwandten oder Freunden bekommen. Es kann auch sein, dass die Eltern an anderen Stellen Unterstützung holen.

Die Eltern organisieren freiwillig Unterstützung. Für das Kind wird gut gesorgt. Dann muss die KESB nichts machen

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Bei diesen Stellen können die Eltern zum Beispiel Unterstützung holen:

  • Mütter- und Väterberatungsstellen
  • Erziehungsberatungsstellen
  • Sozialdienste
  • Kinderspitäler, Kinderärzte und Kinderärztinnen
  • Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste

Es gibt auch Stellen, wo sich Kinder Unterstützung holen können, zum Beispiel Kinder- und Jugendhilfezentren.

Die KESB kennt die Adressen der Stellen. Die Stellen kann man auch im Internet nachschauen.

Es kann aber sein, dass die Eltern nicht genügend Unterstützung organisieren können, um für das Kind zu sorgen.

Die Eltern organisieren nicht genügend Unterstützung. Das Kind ist gefährdet. Dann muss die KESB abklären und bestimmen, was zu machen ist.

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Was regelt das Kindesschutz-Recht?

Wenn das Kind gefährdet ist, muss die KESB etwas tun, um das Kind zu schützen. Das steht so im Kindesschutz-Recht.

Im Kindesschutz-Recht steht,

  • in welchen Fällen die KESB etwas tun muss.
  • was die KESB tun kann.
  • wie die KESB etwas tun kann.

Das Kindesschutz-Recht steht im Schweizerischen ZivilGesetz-Buch. Die Abkürzung ist ZGB. Zum Kindesschutz-Recht stehen auch Dinge in kantonalen Gesetzen.

Die KESB muss sich bei ihrer Arbeit an die Regeln halten, die im Kindesschutz-Recht stehen.

Bei allem, was die KESB tut, muss sie sich an das Kindesschutz-Recht halten.

Wenn der KESB gemeldet wird, dass ein Kind vielleicht in Gefahr ist, dann muss die KESB reagieren. Die KESB muss abklären, ob das Kind gefährdet ist.

Zuerst muss die KESB schauen, ob die Eltern selber Unterstützung organisieren. Zum Beispiel bei einer Beratungsstelle. Die KESB schaut auch, ob Verwandte und Freunde unterstützen können. Erst wenn keine andere Person oder Stelle genug unterstützen kann, bestimmt die KESB, was gemacht werden muss.

Die KESB muss immer schauen, wie gross die Gefahr für das Kind ist. Die KESB darf das Kind nicht zu wenig, aber auch nicht zu viel unterstützen und schützen. Sie darf das Kind auch nur so lange unterstützen und schützen, wie das notwendig ist.

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Die KESB sucht nicht nach Schuld oder Unschuld. Die KESB will niemanden bestrafen. Die KESB sorgt nur für Unterstützung und Schutz für das Kind.

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